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Holen Sie sich in diesem Bereich alle Informationen, die Sie zum Thema Stimmrecht benötigen. Alle Mitteilungen der letzten Jahre stehen hier für Sie zum Download bereit.
Gemäß § 33 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ist derjenige, der durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise eine bestimmte Grenze (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 %) der Stimmrechte an einem Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, verpflichtet, dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen.
Die GRENKE AG ist als börsennotiertes Unternehmen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG verpflichtet, Stimmrechtsmitteilungen zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung erfolgt über die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH).
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