Leasingfähigkeit beschreibt die Eignung eines Wirtschaftsguts für einen Leasingvertrag. Ein Objekt gilt als leasingfähig, wenn es selbstständig nutzbar, eindeutig bestimmbar, verwertbar und bilanzierbar ist.
Diese Merkmale sind für den Leasinggeber entscheidend, da das Objekt ihm als Sicherheit dient. Die Leasingfähigkeit der gewünschten Investitionsgüter ermöglicht es Unternehmen, flexibel und liquiditätsschonend in neue Ausrüstung zu investieren. Typische Beispiele sind Maschinen und IT, während Land oder immaterielle Güter nicht leasingfähig sind.
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