Ein Sachbezug im Leasing liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Leasingobjekt – etwa ein E-Bike, IT-Ausstattung oder Firmenhandy – zur privaten Nutzung überlässt. Der geldwerte Vorteil, der durch diese private Nutzung entsteht, wird als Sachbezug bezeichnet.
Besonders beim Firmenautoleasing, E-Bike-Leasing und Spezialleasing spielt der Sachbezug eine wichtige Rolle, da er sowohl steuerliche Effekte hat als auch Sozialabgaben beeinflussen kann. Die korrekte Ermittlung und Versteuerung des Sachbezugs sind daher sowohl für den Arbeitgeber als Leasinggeber als auch für den Angestellten als Leasingnehmer essenziell, um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden und eine transparente Vergütung sicherzustellen.
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