Wirtschaftliches Eigentum bezeichnet die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu der Person, die die wesentlichen Chancen und Risiken daraus trägt, unabhängig vom rechtlichen Eigentümer.
Im Finanzierungsleasing, etwa beim Leasen der Betriebsausstattung, geht dieses Eigentum auf den Leasingnehmer über. Dies hat zur Folge, dass das Objekt in dessen Bilanz aktiviert und abgeschrieben werden muss. Die Trennung von rechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum ist für die steuerliche und bilanztechnische Behandlung von großer Bedeutung und hängt von Kriterien wie der Vertragslaufzeit und Kaufoptionen ab.
Rufen Sie uns an