Der Andienungskaufpreis ist ein vertraglich festgelegter Preis, zu dem ein Leasingnehmer verpflichtet ist, das geleaste Objekt am Ende der Vertragslaufzeit (Leasinglaufzeit) zu erwerben. Diese Verpflichtung tritt nur dann ein, wenn der Leasinggeber sein Andienungsrecht ausübt. Dieses Recht wird typischerweise dann genutzt, wenn der tatsächliche Marktwert des Objekts am Ende der Laufzeit unter dem ursprünglich kalkulierten Restwert liegt.
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