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Banking – Häufige Fragen (FAQ)

Alles, was Sie rund um Ihre Konten, Kredite und Geldanlagen bei der GRENKE BANK AG wissen müssen.

Geschäftskonto

Bei der GRENKE Bank können Sie das Geschäftskonto wählen, dass zu Ihnen passt. Sie haben die Wahl zwischen GRENKE Business, GRENKE Business Professional und GRENKE Business Premium.

 

Mehr Informationen zu den einzelnen Kontomodellen und deren Konditionen finden Sie hier.

Die vollständigen Preise und Leistungen der GRENKE Geschäftskontenmodelle finden Sie hier.

Sie können Ihr Geschäftskonto online beantragen. Nachdem Sie die digitale Antragsstrecke zur Beantragung Ihres Geschäftskontos erfolgreich durchlaufen haben, werden Sie automatisch zum Online VideoIdent-Verfahren weitergeleitet und können sich kostenlos legitimieren und den Antrag digital unterzeichnen.

 

Hinweis: Die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Handynummer wird für den Unterschriftenprozess und für die Online Legitimation zwingend benötigt.

 

Sie haben sich für ein Geschäftskontomodell entschieden? Eröffnen Sie es jetzt hier.

 

 

Ja, die Eröffnung eines Geschäftskontos für Unternehmen in Gründung ist möglich.

 

Mehr Informationen zu den einzelnen Kontomodellen finden Sie hier.

Das Formular zur Beantragung einer Vollmacht finden Sie hier. Füllen Sie das Formular mit den erforderlichen Daten aus und schicken Sie es unterschrieben an die GRENKE Bank per Post.

Hinweis: Sofern der Mitarbeiter/Ehepartner noch kein Kunde der GRENKE Bank ist, muss sich dieser für die Beantragung der Vollmacht legitimieren. Nachdem Sie das Online-Formular der Deutschen Post ausgefüllt haben, können Sie sich entweder vor Ort in einer Postfiliale oder online per Videochat legitimieren.  

 

Ihr Geschäftsgirokonto wird online geführt und verwaltet. Die Umsätze und Kontoauszüge können im Online-Banking für Geschäftskunden abgerufen werden.

 

Zusätzlich können Sie mit der GRENKE Banking App Ihr Konto verwalten, Umsätze einsehen, Überweisungen tätigen und Daueraufträge einrichten. Mehr Informationen zu der GRENKE Banking App finden Sie hier.

Ihre Kontoauszüge im Online-Banking können Sie ganz einfach und schnell abrufen, in dem Sie auf das Briefumschlagsymbol oben rechts klicken.

 

Hinweis: Bitte achten Sie beim Abruf darauf, dass Ihre Firma korrekt ausgewählt ist.

Aktuell haben Sie die Möglichkeit über andere Banken Bargeld einzuzahlen. Auszahlungen im Inland können Sie mit Ihrer girocard oder GRENKE Kreditkarte tätigen. Im Ausland haben Sie die Möglichkeit mit der GRENKE Kreditkarte Auszahlungen vorzunehmen.

 

Bitte beachten Sie, dass hierbei Gebühren der jeweiligen Bank für Sie anfallen können.

Nein, wir akzeptieren die Einreichung von Schecks nicht.

Über verschiedene Servicerechenzentren (z.B. DATEV) kann Ihr Steuerberater die Kontoumsätze kostenfrei abrufen. Hierfür senden Sie uns bitte das entsprechende Formular, welches Sie direkt von Ihrem Steuerberater erhalten, zu.

Bei der Eröffnung Ihres Geschäftsgirokontos können Sie zwischen mehreren Zugangsmöglichkeiten wählen: SecureGo plus-Verfahren, Sm@rt-TAN Plus-Verfahren, HBCI und MULTIVIA/EBICS.

 

Mehr Informationen zu den einzelnen Zugangsmöglichkeiten finden Sie hier

Ja, Sie können auch externe Bankverbindungen in Ihre Übersicht im Online-Banking hinzufügen.

Ja, Sie können weitere Konten eröffnen. Die Konditionen entnehmen Sie dem entsprechenden Preis- und Leistungsverzeichnis. Für die Eröffnung benötigen wir einen schriftlichen Auftrag, den Sie uns per Mitteilung im Online-Banking, per Post oder E-Mail an [email protected] zukommen lassen können.

 

Bitte beachten Sie, dass bei gewünschten Vollmachten für weitere Konten, die Legitimation der vollmachtserhaltenden Personen erforderlich ist.

Nein, für die Einreichung des SEPA-Firmenlastschriftmandats entstehen keine Kosten. Sie können uns das Mandat per Post, E-Mail an [email protected] oder Online-Banking einreichen und es wird kostenfrei für Sie hinterlegt.

Das Informationsblatt zu "Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen" finden Sie hier.

Kreditkarte

Die Mastercard Business bietet Ihnen folgende Vorteile: 

 

  • Kontaktloses Bezahlen bei teilnehmenden Händlern 
  • Mehr Sicherheit durch Mastercard® Identity Check™
  • Bezahlung an mehr als 30 Millionen Akzeptanzstellen weltweit 
  • Attraktives Versicherungsangebot 
  • Kostenlose Bezahlung in der Eurozone 

Sie können an jedem Geldautomaten mit dem Mastercard-Logo Geld abheben. Achten Sie auf die Angaben auf den Geldautomaten, ob Gebühren für Sie anfallen.

Sie können Ihre Mastercard Business weltweit an über 30 Millionen Akzeptanzstellen einsetzen. 

Sie können mit Ihrer Kreditkarte überall dort kontaktlos zahlen, wo Sie das Kontaktlos-Akzeptanzsymbol erkennen. 

Ihre Kreditkarte ist vier Jahre lang gültig. Das Ablaufdatum finden Sie auf der Vorderseite Ihrer Kreditkarte. Rechtzeitig vor Ablauf der Karte wird Ihnen automatisch die Folgekarte zugestellt. 

Am Monatsanfang erhalten Sie Ihre Kreditkartenabrechnung für die Umsätze des vergangenen Monats. Auf dieser finden Sie das Einzugsdatum für die jeweilige Abrechnung. 

Ihre Kreditkartenumsätze können Sie ganz bequem in Ihrem Online-Banking oder der Banking App der GRENKE BANK AG einsehen.

Für Ihre Kreditkarte werden Ihnen jeweils zwei Kreditkartennummern, sowie zwei Kontonummern in Ihrem Online-Banking angezeigt, Sie erhalten jedoch nur eine Kreditkarte per Post. Der Hintergrund hierfür ist, dass für jede Firma, welche eine Kreditkarte erhält, eine fiktive Firmenstammkarte angelegt werden muss, über welche alle Kreditkarten abgerechnet werden, welche für die Firma bestehen. Falls also zukünftig eine zweite Kreditkarte für eine weitere bevollmächtigte Person angelegt wird, wird diese auch über die Firmenstammkarte abgerechnet. Die fiktive Firmenstammkarte kann leider nicht ausgeblendet werden.  

Bei Fragen zu Ihren Umsätzen und Abrechnungen können Sie sich telefonisch an +49 (0) 721 1209 66001 wenden.

Die Sicherheit Ihrer Daten hat bei uns höchste Priorität. Den passenden Schutz für Ihre Transaktionen gewährleistet der Mastercard® Identity Check™. Der Mastercard® Identity Check™ ist ein Legitimationsverfahren, welches bei Online-Kreditkartenzahlungen Ihre Identität als Karteninhaber prüft. Sie haben die Möglichkeit Ihre Online-Zahlungen über eine spezielle App – bequem per Fingerabdruck, Gesichtserkennung oder auch PIN freizugeben. Hier können Sie mehr über das Mastercard® Identity Check™ Verfahren erfahren. 

Bei Verlust Ihrer Karte rufen Sie unverzüglich die Telefonnummer: +49 (0) 721 1209 66001 an. Ihre Karte wird dann sofort gesperrt. 

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kreditkartenabrechnungen sorgfältig. Sollten Ihnen Unregelmäßigkeiten auffallen, wenden Sie sich bitte umgehend an: +49 (0) 721 1209 66001.

Die Mastercard Business umfasst eine Auslandsreiseversicherung und eine Auslands-Unfallversicherung. 

Bei Fragen zu den einzelnen Versicherungsleistungen, zum Umfang des Versicherungsschutzes sowie im Schadensfall selbst, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Service-Hotline, die Sie an 365 Tagen im Jahr - 24 Studen am Tag - erreichen: +49 (0) 69 7447 92500 oder per E-mail: [email protected].

 

Die Rahmenvereinbarung für Firmenkreditkarten bildet die Basis für alle Business-Kreditkarten, die Sie als Unternehmen bei der GRENKE BANK AG beantragen. Die Vereinbarung ist somit nur bei Bestellung der ersten Mastercard Business zu unterzeichnen. Wenn Sie weitere Kreditkarten für andere Mitarbeiter Ihres Unternehmens bestellen möchten, gilt die bereits unterzeichnete Rahmenvereinbarung. Eine erneute Unterzeichnung ist somit nicht erforderlich.

Festgeld

Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundabsicherung in Höhe von 100.000,00 EUR pro Person wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt. Dies ist unabhängig davon, wie viele Konten Sie bei uns führen und ob es sich um ein Einzel- oder Gemeinschaftskonto handelt. Bei einem Gemeinschaftskonto hat jeder Kontoinhaber einen separaten Anspruch auf Entschädigung. Zusätzlich ist die GRENKE BANK AG dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. angeschlossen. Bei der GRENKE BANK AG sind aktuell Einlagen in Höhe von 5 Mio. EUR (natürliche Personen und diesen Gleichgestellte) bzw. 50 Mio. EUR (nichtfinanzielle Unternehmen und diesen Gleichgestellte) abgesichert. Bei Gemeinschaftskonten ist jeder Kontoinhaber separat bis zu diesem Maximalbetrag abgesichert.

Für Festgeldanlagen, die länger als zwölf Monate laufen, werden nach jeweils einem Jahr Anlagedauer die bis dahin aufgelaufenen Zinsen auf das Referenzkonto ausbezahlt. Bei kürzeren Laufzeiten erfolgt die Zinszahlung bei Fälligkeit der Anlage.

 

Wird z.B. am 03.03.2020 eine Anlage für drei Jahre getätigt, erfolgt jeweils eine Zinszahlung am 03.03.2021 und am 03.03.2022, bevor die Rückzahlung inklusive der Zinsen am 03.03.2023 vorgenommen wird.

 

Alternativ können die Zinsen jährlich dem Festgeldkonto gutgeschrieben werden. Bei Fälligkeit wird der Anlagebetrag inklusive sämtlicher Zinsen ausbezahlt. Diese Variante nennt man Thesaurierung.

Gerne können Sie uns zu Ihrem Festgeldkonto auch einen Freistellungsauftrag einreichen.

Ihren Freistellungsauftrag können Sie im Online-Banking selbst verwalten oder alternativ das Formular „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“  verwenden. Eine Zusendung unsererseits ist nicht möglich.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Freistellungsauftrag für das Steuerjahr bis zum 10. Dezember einreichen.

Bitte reichen Sie uns Ihren Freistellungsauftrag für das Steuerjahr bis zum 10. Dezember ein.

Wenn Sie bereits Bankkunde bei der GRENKE Bank sind, können Sie uns Ihren Auftrag für eine weitere Festgeldanlage als Nachricht im Online-Banking, postalisch oder per eine E-Mail an [email protected] erteilen. Bitte teilen Sie uns folgende Angaben mit:

 

  1. Höhe des Anlagebetrags
  2. Gewünschte Laufzeit des Festgeldes
  3. Einzugsdatum
  4. Referenzkonto-BIC
  5. Inhaber des Referenzkontos

Hinweis: Bitte überprüfen Sie, ob die IBAN Ihres angegebenen Referenzkontos noch aktuell ist. Hat sich Ihr Referenzkonto geändert, so teilen Sie uns dies bitte im Online-Banking oder schriftlich per Post mit. Wir werden dann Ihr neues Referenzkonto hinterlegen. Einen Auftrag per E-Mail oder Telefon dürfen wir aus Sicherheitsgründen nicht annehmen.

 

Bitte beachten Sie, dass Einzüge nur montags bis freitags möglich sind. Ihre Nachricht muss zwei Werktage vor dem gewünschten Einzugstermin bei uns eingehen.

Als verantwortungsvolles Finanzdienstleistungsunternehmen müssen wir die Möglichkeit haben, unsere Festgeldzinsen an geänderte Marktverhältnisse anzupassen. Dies drücken wir durch den Hinweis „Konditionen freibleibend“ aus. Sobald Sie Ihr Festgeldkonto beantragt haben und uns bis zum gewünschten Einzugsdatum alle Unterlagen vollständig zusenden, sichern wir Ihnen den vereinbarten Zinssatz zu. Die mit Ihnen vereinbarten Zinssätze für Festgeld bleiben die gesamte Laufzeit über unverändert.

Nein, die Angabe eines Referenzkontos, von dem der Anlagebetrag von uns per SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann, genügt.

Unsere Festgeldkonditionen sind grundsätzlich nicht nach der Höhe des Anlagebetrages gestaffelt. 

Bei dem Referenzkonto muss es sich um ein für den Zahlungsverkehr zugelassenes Konto handeln, d. h. in der Regel ein Girokonto. Der Lastschrifteinzug von Sparkonten oder anderen speziellen Anlagekonten – etwa einem Festgeldkonto bei einer anderen Bank – ist nicht möglich.

Sie können das Datum für den Lastschrifteinzug im Online-Antrag maximal 14 Tage nach Antragsdatum auswählen. Für den Lastschrifteinzug benötigen wir eine Vorlaufzeit von zwei Tagen.

Nein, wir sehen im Kontoeröffnungsantrag grundsätzlich den Kontoeinzug per SEPA-Lastschrift vor, da dies für Sie als Kunde einfacher ist.

Nein, sowohl die Kontoführung als auch eine spätere Schließung des Festgeldkontos erfolgt für Sie völlig kostenfrei.

Selbstverständlich können Sie auch ein Festgeldkonto für Eheleute eröffnen. Hierzu geben Sie bitte beim Kontoeröffnungsantrag einen zweiten Kontoinhaber an. In diesem Fall benötigen wir die Legitimation von beiden Personen.

Rechtzeitig vor Ende der festgelegten Laufzeit erinnern wir Sie postalisch an die Fälligkeit Ihres Festgeldes. Erhalten wir bis zum Fälligkeitstermin keine andere Weisung, wird die Anlage zu dem dann geltenden Zinssatz automatisch um die Ursprungslaufzeit verlängert, maximal jedoch um ein Jahr.

 

Gerne legen wir Ihr Festgeld erneut für einen Zeitraum Ihrer Wahl an. Zum Zeitpunkt der Neuanlage haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, den Betrag zu erhöhen oder zu reduzieren. Entscheiden Sie sich gegen eine Neuanlage, erfolgt die Auszahlung Ihrer Festgeldanlage inklusive der Zinsen auf das hinterlegte Referenzkonto.

Die üblichen Steuerabzüge für Kapitalerträge fallen bei jeder Zinszahlung an. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei vorliegende Freistellungsaufträge oder Nichtveranlagungsbescheinigungen.

Hat sich Ihr Referenzkonto geändert, so teilen Sie uns dies bitte im Online-Banking oder schriftlich per Post mit. Wir werden dann Ihr neues Referenzkonto hinterlegen. Einen Auftrag per E-Mail oder Telefon dürfen wir aus Sicherheitsgründen nicht annehmen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an Weltsparen.

Sie erhalten rechtzeitig vor Ende der festgelegten Laufzeit eine Erinnerung an die Fälligkeit des Festgeldes. Sofern Sie keine automatische Verlängerung wünschen, genügt eine entsprechende schriftliche Nachricht per Post, Fax oder E-Mail an die GRENKE Bank bis zwei Werktage vor Ende der Laufzeit. Sollten Sie keine andere Weisung geben, wird die Anlage zu dem dann geltenden Zinssatz automatisch um die Ursprungslaufzeit verlängert, maximal jedoch um ein Jahr.

Wir passen zum 1. Januar 2023 die Freistellungsaufträge, die bei uns eingereicht wurden, automatisch an. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen erfassten Freistellungsbeträge am 4.01.2023 automatisch um 24,844 % erhöht werden. Nach dem Jahressteuergesetz 2022 werden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro (bei Verheirateten/ Lebenspartnern 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 2.000 Euro) angehoben. Dem entsprechend werden die bei uns geführten Freistellungsaufträge um 24,844 % erhöht.

Tipp: In Ihrem OnlineBanking können Sie ab dem 4.01.2023 Ihren Freistellungsauftrag auch individuell anpassen. Die Änderung können Sie einfach im OnlineBanking unter dem Menüpunkt "Steuern" vornehmen

GRENKE Banking App

Die kostenlose GRENKE Banking App kann neben Ihrem GRENKE Konto, bankenunabhängig mit allen Konten und Kreditkarten verknüpft werden. Bei der Nutzung werden Ihre Finanzdaten nach aktuellen Sicherheitsstandards verschlüsselt und verwaltet. Der Zugang ist ausschließlich mit Ihren Zugangsdaten, Ihrem Fingerabdruck oder der Gesichtserkennung möglich. 

 

Hauptfunktionen: 

  • Verwaltung aller Konten in einer App
  • Übersichtliche Darstellung der Umsätze 
  • Überweisungen z.B. per QR-Code oder Fotoüberweisung 
  • Einrichtung von Daueraufträgen 
  • Monatliche Kreditkartenabrechnung als PDF abrufbar (Ausdruck mit einem Klick möglich)

Alle Infos zur Registrierung können Sie hier downloaden.

Sie können die GRENKE Banking App kostenlos im App- bzw. Playstore herunterladen.

In der GRENKE Banking App können Sie alle Konten und Kreditkarten der GRENKE Bank sowie anderer Banken hinterlegen, sofern diese das PIN/TAN-Verfahren über den Standardzugangsweg FinTS/HBCI unterstützen.

Nachdem Sie sich erfolgreich bei der GRENKE Banking App angemeldet haben, erscheint Ihre Kontenübersicht. Um die aktuellen Salden aller hinterlegten Konten sowie Kreditkarten einsehen zu können, müssen Sie Ihre Kontenübersicht aktualisieren. Sie können die Aktualisierung z.B. durch Herunterziehen des Bildschirms vornehmen. Aus Sicherheitsgründen wird regelmäßig eine TAN abgefragt. Durch Klick auf das gewünschte Konto werden die jeweiligen Umsätze sichtbar. 

Mit der GRENKE Banking App haben Sie mehrere Möglichkeiten eine Überweisung zu tätigen. Sie können zwischen „1-2-3 Überweisung“, „Umbuchung“, „Überweisung per QR-Code“, „Fotoüberweisung“ und „Echtzeitüberweisung“ wählen. Zudem besteht die Möglichkeit eine Prepaidkarte mit der GRENKE Banking App zu laden.

1-2-3 Überweisung

Hierüber können Sie in drei einfachen Schritten eine SEPA-Überweisung durchführen.

Umbuchung

Über diese Möglichkeit können Sie eine Umbuchung auf ein hinterlegtes Referenzkonto oder ein eigenes Konto bei der gleichen Bank vornehmen. Hierüber können Sie in drei einfachen Schritten eine SEPA-Überweisung durchführen.

Fotoüberweisung

Foto machen, statt IBAN abtippen  - mit der Fotoüberweisung in der GRENKE Banking App können Sie Rechnungen oder Überweisungsträger einfach mit dem Smartphone abfotografieren. Die zahlungsrelevanten Daten werden automatisch erkannt und direkt in das Überweisungsformular übertragen.

QR-Code Überweisung

Sie haben eine Rechnung erhalten, die einen QR-Code trägt? Prima, denn der macht Ihnen das mobile Bezahlen leicht: Mit Ihrem Smartphone scannen Sie den QR-Code einfach von der Rechnung. Die GRENKE Banking App liest den QR-Code und überträgt alle nötigen Informationen – Empfänger, IBAN, BIC, Betrag und Verwendungszweck – automatisch in das Überweisungsformular.

Echtzeitüberweisung

Eine Echtzeit-Überweisung ist eine sekundenschnelle Überweisung innerhalb des SEPA-Raums – dem Empfänger steht der Überweisungsbetrag unverzüglich zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bank des Zahlungsempfängers Echtzeitüberweisungen empfangen kann.

Nachdem Sie sich erfolgreich mit Ihren Anmeldedaten in der GRENKE Banking App angemeldet haben, wählen Sie Ihr gewünschtes Konto in der Kontoübersicht aus. Anschließend klicken Sie auf „Dokumente“ und aktualisieren die Maske.

Falls Sie nachträglich eine Kreditkarte manuell in der BankingApp hinzufügen wollen, geben Sie die Daten Ihrer Kreditkarte ein und bestätigen Sie diese mit Ihrem TAN Verfahren (SecureGo plus oder Sm@rt-TAN plus) direkt in der GRENKE Banking App.

Sie können die GRENKE Banking App auf mehreren Geräten nutzen.

Sobald Sie die GRENKE Banking App verlassen, werden Sie ausgeloggt und müssen bei erneutem Öffnen der App Ihr Passwort eingeben.

Die Teilnahme am Auslandszahlungsverkehr ist möglich, wenn Sie dies in Ihrem Online-Banking freigeschalten haben.

Die GRENKE Banking App kann auf mehreren Geräten gleichzeitig genutzt werden. Auf Ihrem neuen Smartphone können Sie die GRENKE Banking App neu einrichten. Wir empfehlen Ihnen, die App auf dem alten Gerät zu löschen. Nach dem Löschen sind Ihre Finanzdaten ebenfalls nicht mehr auf dem alten Smartphone abrufbar.

Bitte melden Sie sich für die Beantragung neuer Zugangsdaten für die GRENKE Banking App telefonisch unter  +49 7221 500772-00 oder per E-Mail an [email protected]. Ihre neuen Zugangsdaten erhalten Sie anschließend per Post.

Die Sicherheit Ihrer Finanzdaten steht bei uns an erster Stelle. Bei der Nutzung werden die Finanzdaten nach aktuellen Sicherheitsstandards verschlüsselt und verwaltet. Der Zugang ist ausschließlich mit Ihren Zugangsdaten, Ihrem Fingerabdruck oder der Gesichtserkennung möglich.

GRENKE Key mit SecureGo plus

Mithilfe der App SecureGo plus der GRENKE Bank können Sie Ihre getätigten Transaktionen im Online-Banking ganz einfach freigeben und bestätigen.

 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Zentrale App zur sicheren Freigabe von Transaktionen im Online-Banking
  • Sehen – bestätigen – freigeben: bequeme Direktfreigabe statt TAN
  • Neues, ansprechendes und nutzerfreundliches Design
  • Hoher Sicherheitsstandard
  • Bis zu drei Geräte gleichzeitig für Banking-Freigabe nutzen

Die SecureGo plus App kann nur über die Betriebssysteme Android (Google) und iOS (Apple) genutzt werden. Sie können die App in den entsprechenden App-Stores herunterladen. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise im Suchfeld der jeweiligen App-Stores: SecureGo plus.

Die SecureGo plus App und die Freigabe der Transaktionen ist für GRENKE Bank Kunden kostenlos.

Die SecureGo plus App ist eine geschützte App und genügt hohen Sicherheitsstandards.

 

Hinweis: Seien Sie vorsichtig, sofern Sie im Online-Banking aufgefordert werden andere Daten als bisher einzugeben. Rufen Sie keine Ihnen unbekannten Internet-Links auf und überprüfen Sie kontinuierlich, welche Apps Sie auf Ihr mobiles Endgerät installieren.

Alle Infos zur Registrierung finden Sie hier.

Sollten Sie vor dem Abschluss der Registrierung auf „Abmelden“ klicken, wird der Prozess abgebrochen und es erfolgt keine Speicherung Ihres Freigabe-Codes. Der Registrierungsprozess muss für die Nutzung der SecureGo plus App neu begonnen werden. In manchen Fällen ist eine Deinstallation und Neuinstallation der App notwendig.

Sofern Sie die ersten Schritte der Registrierung erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt der Versand des Freischaltcodes per Post. Sollten Sie nach drei bis fünf Arbeitstagen keine Post von uns erhalten haben, setzen Sie sich bitten mit uns in Verbindung.

  • Sie haben Ihren Freigabe-Code zum Start der SecureGo plus  App vergessen? Dann löschen Sie bitte die SecureGo plus  App von Ihrem Gerät und installieren diese im Anschluss erneut. Sie werden nun wieder zur Vergabe eines neuen Freigabe-Codes gebeten.
  • Anschließend fügen Sie bitte Ihre Bankverbindung wie folgt wieder hinzu. Melden Sie sich hierzu mit Ihrem Online-Key und Ihrer PIN im Online-Banking an. Sie finden rechts oben am Bildschirmrand neben Ihrem Namen ein Aufklappmenü. Wählen Sie hier bitte den Menüpunkt "Datenschutz & Sicherheit" und anschließend "Sicherheitsverfahren". Über das Stiftsymbol neben "SecureGo plus" gelangen Sie in die Geräteverwaltung. Über den Punkt "Gerät hinzufügen" fordern Sie Ihren neuen Aktivierungscode an. Sie können sich diesen direkt online anzeigen lassen.
  • Wechseln Sie nun in die SecureGo plus App und klicken auf Bankverbindung für Online-Banking freischalten. Nun werden Sie gebeten Ihren Aktivierungscode, welchen Sie zuvor generiert haben, einzugeben oder per QR-Code zu scannen. Ihre Bankverbindungen sind nun wieder wie gewohnt hinzugefügt.

 

Tipp: Möchten Sie sich künftig lieber über Touch-ID / Face-ID anmelden? Dann legen Sie das in den Einstellungen der App oder bereits während der Registrierung fest.

Bei Sperrung wegen TAN-Falscheingabe wird automatisch ein Entsperrcode erstellt und per Post an Sie versandt. Sobald Sie den Entsperrcode erhalten haben, melden Sie sich im Online-Banking auf unserer Homepage an, rufen Sie dort die TAN-Verwaltung auf und entsperren Sie Ihre App.  

Sie können die SecureGo plus App mit den Betriebssystemen iOS 15 oder Android 8 nutzen. 

Die SecureGo plus App kann auf Ihrem Smartphone oder Tablet mit einer Internetverbindung weltweit von Ihnen genutzt werden. Hierbei ist es unerheblich, ob die Internetverbindung über das Mobilfunknetz oder über WLAN deutscher oder ausländischer Provider zustande kommt.

Sie können die SecureGo plus App auch mit einem ausländischen Provider nutzen. Zum Abruf der TAN wird lediglich eine Internetverbindung über Mobilfunk oder WLAN benötigt.

Mit der SecureGo plus App können Sie bis zu drei Geräte gleichzeitig für die Banking-Freigabe nutzen.

Es können mehrere GRENKE Keys oder Net Keys anderer Banken registriert werden - die Funktion „Bankverbindung hinzufügen“ finden Sie in den Einstellungen der App. Eine mehrfache Installation der App ist somit nicht erforderlich.

Es kann sowohl Touch-ID und Face-ID unter iOS wie auch Fingerprint unter Android in den Einstellungen der App aktiviert werden.

Bei der Datensicherung wird die SecureGo plus App nicht mitgesichert. Bitte laden Sie sich die App erneut auf das Smartphone und starten Sie den Registrierungsprozess neu. Für die Freischaltung benötigen Sie den Freischaltcode, welchen wir Ihnen per Post zusenden.

Bei einem Gerätwechsel muss die SecureGo plus App erneut auf Ihrem Smartphone installiert werden. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses senden wir Ihnen einen neuen Freischaltcode per Post zu.

Ein zur Verfügung stehendes Update der SecureGo plus App wurde noch nicht auf Ihrem mobilen Endgerät heruntergeladen. Zur Fehlerbehebung muss die aktuellste Version der App heruntergeladen werden.

Da die Sicherheitsmaßnahmen Ihres Smartphones außer Kraft gesetzt sind, kann die SecureGo plus App aus Sicherheitsgründen nicht mehr genutzt werden. SecureGo plus wird in diesem Fall auf Ihrem Smartphone nicht mehr unterstützt. Die Nutzung der App ist erst wieder möglich, sobald Sie den Jailbreak oder das Routing rückgängig gemacht haben.

Wenn "nur" versucht wurde, durch Installation/Update eines neueren, sauberen iOS den Jailbreak zu entfernen, genügt dies nicht. Der ursprüngliche Jailbreak funktioniert zwar dann nicht mehr, ist aber immer noch auf dem Gerät. Diese Reste können Sie nur entfernen, wenn Sie mittels iTunes das iOS vollständig zurücksetzen und wirklich neu installieren.

Bei einem Gerätewechsel muss die SecureGo plus App erneut auf Ihrem Smartphone installiert werden. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses senden wir Ihnen einen neuen Freischaltcode per Post zu. Sofern Sie Ihre Zugangsdaten verloren haben können Sie sich telefonisch unter  +49 7221 500772-00 oder per E-Mail an [email protected] melden.

Ja, die SecureGo plus App kann im App Store kostenlos heruntergeladen werden.

 

Hinweis: Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie mit dem nächsten Update der SecureGo plus App auf Ihrem Apple-Gerät mindestens das Betriebssystem iOS 15 benötigen.

Ja, die SecureGo plus App kann im Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden.

 

Hinweis: Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie mit dem nächsten Update der SecureGo plus App auf Ihrem Android-Gerät mindestens das Betriebssystem Android 8 benötigen.

GRENKE Key mit Sm@rt-TAN-plus

Die TAN-Generierung ist auftragsbezogen und es erfolgt eine logische Bindung der TAN an einen spezifischen Auftrag. Somit ist die TAN eindeutig und kann lediglich einmal verwendet werden. Ein Angreifer kann auf diese Weise keine TAN mehr abfangen und für einen anderen Auftrag verwenden. Manipulationen können durch die Kontrolle des TAN-Generators Displays aufgedeckt werden.

Ja, das Verfahren kann weltweit genutzt werden. Es wird lediglich eine Internetverbindung benötigt.

Nein, für das Verfahren ist eine Bankkarte unerlässlich.

Nein, jedem Key muss eine separate Bankkarte zugeordnet werden.

Sofern die Eingabe der TAN dreimal hintereinander falsch eingegeben wird oder 10 TAN angefordert, aber nicht eingegeben werden, wird Sm@rt-TAN-plus aus Sicherheitsgründen gesperrt. Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt mit uns auf.

Nein, die erzeugte TAN ist nur für diesen spezifischen Auftrag gültig und kann nicht für einen anderen Auftrag verwendet werden.

Ja, der TAN-Generator kann für beliebig viele GRENKE Keys verwendet werden. Beachten Sie jedoch, dass jedem GRENKE Key nur eine Bankkarte zugeordnet werden kann.

 

Tipp: Die Nutzung des TAN-Generators ist in der Regel auch für Net-Keys anderer Banken möglich.

Ja, da der TAN-Generator nicht personalisiert ist, kann er von mehreren Personen genutzt werden. Benutzerbedingte Daten sind lediglich auf der Bankkarte gespeichert.

Je nach Kontomodell können Sie bei uns einen TAN-Generator erwerben. Mehr Informationen entnehmen sie den Preis- und Leistungsverzeichnissen. Diese finden Sie hier.

Legitimation

Die Legitimation erfolgt über das gebührenfreie PostIdent-Verfahren der Deutschen Post. Nachdem Sie das Online-Formular* ausgefüllt haben können Sie sich entweder vor Ort in einer Postfiliale oder online per Videochat legitimieren.

 

*Über diesen Link gelangen Sie zum Service der Deutschen Post AG.

Sofern Sie sich für das Legitimationsverfahren per Videochat entscheiden, sollten Sie für eine stabile Internetverbindung sorgen und Ihre Ausweisdokumente bereitstellen. Zu Beginn geben Sie die erforderlichen Daten im Online-Formular* der Deutschen Post ein und wählen anschließend das Legitimationsverfahren per Videochat. Im nächsten Schritt werden Sie mit einem Servicemitarbeiter verbunden, der Ihre Identität überprüft. Nach Überprüfung der Ausweisdokumente wird ein Foto von Ihnen gemacht und Sie erhalten die erfassten Daten zur Bestätigung. Im Anschluss werden die erforderlichen Daten an die GRENKE Bank übermittelt.

Hinweis: Das Legitimationsverfahren per Videochat können Sie jeden Tag von 08:00-22:00 Uhr (außer an bundesweiten Feiertagen) durchführen.

 

*Über diesen Link gelangen Sie zum Service der Deutschen Post AG.

Für das Legitimationsverfahren per Videochat benötigen Sie:

 

  • Ein gültig amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Schnelle und stabile Internetverbindung
  • Smartphone: Front- und Rückkamera, PostIdent App für iOS oder Android
  • PC oder Mac: Webcam und Mikrofon + Lautsprecher oder ein Headset, Aktueller Webbrowser wie Chrome oder Firefox
  • Helle und gleichmäßige Umgebungsbeleuchtung

Sofern Sie sich für das Legitimationsverfahren in einer Postfiliale entscheiden, benötigen Sie einen PostIdent Coupon. Diesen können Sie selbst erstellen. Geben Sie dazu  die erforderlichen Daten im Online-Formular* der Deutschen Post ein und wählen anschließend das Legitimationsverfahren in einer Postfiliale. Im nächsten Schritt können Sie entscheiden, ob Sie den Coupon direkt herunterladen, per E-Mail zugeschickt bekommen oder in der App (PostIdent App für iOS oder Android) öffnen möchten. Im Anschluss gehen Sie mit Ihrem Coupon für die Legitimation zu einer Postfiliale Ihrer Wahl. Der Postmitarbeiter scannt den Coupon und führt die Legitimation vor Ort durch. 

 

*Über diesen Link gelangen Sie zum Service der Deutschen Post AG.

Für das Legitimationsverfahren per PostIdent in einer Postfiliale benötigen Sie: 

 

  • Ein gültig amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • PostIdent Coupon (ausgedruckt oder auf dem Smartphone)

FATCA und CRS

FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und stellt ein US-amerikanisches Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung dar. Im Zuge dieser Gesetzesgrundlage entwickelten viele Staaten eine verstärkte bilaterale Zusammenarbeit mit den USA, um der bestehenden Steuerhinterziehung entgegenzuwirken. Hierzu melden Finanzinstitute, die nicht in den USA ansässig sind, steuerlich relevante Informationen zu US-Kunden an die USA.

Ziel ist es, eine bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung aufzubauen. Mit FATCA möchte die USA die Steuerhinterziehung bei Auslandskonten verhindern und das Steueraufkommen erhöhen. Im Gegenzug erhalten die meldenden Staaten, z. B. Deutschland, Steuerinformationen von US-Banken über Kunden, die in Deutschland steuerpflichtig sind. Seit dem Eintritt dieser Regelung hat die USA mit über 90 FATCA-Partnerländern zwischenstaatliche FATCA-Verträge abgeschlossen.

Betroffen sind sowohl natürliche Personen, als auch Unternehmen oder Gesellschaften, an denen US-Personen beteiligt sind. Meldepflichtig sind alle Kunden mit einer US-Staatsangehörigkeit oder einer steuerlichen Ansässigkeit in den USA. Gesellschaften oder Unternehmen, die den Sitz oder die Geschäftsleitung in den USA haben, sind ebenfalls meldepflichtig.

Eine Meldung muss auch dann durchgeführt werden, wenn möglicherweise eine Steuerpflicht besteht oder ein US-Bezug festgestellt werden kann. Dies geschieht allerdings nur dann, wenn der Kunde keine den Verdacht entkräftenden Dokumente vorlegen kann.

Mit der Selbstauskunft soll die steuerliche Ansässigkeit der Bankkunden bestimmt werden. Die Selbstauskunft soll im Zuge der Regelungen des FATCA-Abkommens oder den Regelungen von anderem internationalen Informationsaustausch eingeholt und dokumentiert werden.

Mit der Einholung der Selbstauskunft wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat zu bestätigen oder zu widerlegen. Beim Vorhandensein von Indizien für eine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Staat, sind aussagekräftige Nachweise beizulegen.

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein weltweit einheitliches Meldeverfahren zum Austausch von Finanzinformationen zwischen teilnehmenden Staaten. Durch den Aufbau eines einheitlichen, internationalen Datenaustauschs soll die weltweit bestehende Steuerhinterziehung auf Auslandskonten bekämpft werden.

Deutschland und viele andere Länder sind am 29. Oktober 2014 einem internationalen Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen beigetreten. Ziel des Austauschs von Steuerinformationen ist es, dass die deutschen Finanzbehörden regelmäßig Finanzinformationen aus dem Ausland erhalten und so eine gerechte Besteuerung sicherstellen.

Im Zuge der Regelungen des CRS muss die Bank Ihre Kunden auf vorhandene Indizien zu einer möglichen ausländischen Steuerpflicht prüfen und befragen. Auch bei einer Kontoeröffnung kann die Bank verpflichtet sein, eine Steuerpflicht im Ausland abzufragen.

Das richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften des jeweiligen Staates. Anknüpfungspunkte sind dabei Merkmale wie der Unternehmenssitz oder der Sitz der Geschäftsleitung. Es ist möglich, in mehreren Staaten gleichzeitig steuerlich ansässig zu sein.

 

(Weitere Informationen über eine mögliche ausländische Steuerpflicht finden Sie auf den Seiten der OECD.)

Das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FkAustG) beinhaltet Regelungen, die den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen betreffen. Gemäß § 3 Abs. 2 FkAustG sind Finanzinstitute dazu verpflichtet, diese Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Nach § 8 FkAustG müssen Banken die so gewonnenen Kundendaten weitergeben.

Eine Auflistung aller aktuellen OECD-Ländern finden Sie hier*. 

 

*Über diesen Link gelangen Sie zu einem Service der Organisation for EconomicCo-operation and Development

Eine Auflistung aller aktuellen CRS-Ländern finden Sie hier*. 

 

*Über diesen Link gelangen Sie zu einem Service des Bundeszentralamts für Steuern. 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

Wir sind für Sie da!

Sie haben allgemeine Fragen zu unserem Produktangebot oder Rückfragen zu Ihrem Geschäftskonto, Kredit oder zum Einlagengeschäft? Wir helfen Ihnen telefonisch gerne weiter und haben alle wichtigen Telefonnummern für Sie zusammengestellt. 

 

Alle wichtigen Rufnummern auf einen Blick

Allgemeine Rufnummern: 

Beratung durch die GRENKE Bank: +49 7221-5007-7200 (Mo - Fr 8 - 18 Uhr)

 

Rufnummern für Kreditkarteninhaber: 

Karteninhaber-Betreuung: +49 (0) 721 1209 66001

Einsatzschwierigkeiten/Sperren wegen Kartenverlust: +49 (0) 721 1209 66001

 

Notfallnummern für Karteninhaber:

Bei Verlust/Diebstahl der Karte: 116 116*

 

* Telefonischer Vermittlungsdienst an die zuständige Sperrinstanz; bundesweit gebührenfrei.